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Landgericht - Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen einem Landgericht und einem Oberlandesgericht?

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Zunächst ist festzuhalten, dass das Landgericht ebenso wie Amtsgericht und Oberlandesgericht Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist. Insofern stehen diese Gerichte in enger Verbindung zueinander. Das bedeutet, dass das Amtsgericht die erste Instanz ist, während das Landgericht die zweite Instanz und das Oberlandesgericht die dritte Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist. Insofern ist das Amtsgericht dem Landgericht und das Landgericht dem Oberlandesgericht untergeordnet.

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