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In einem Mahngericht werden grundsätzlich Mahnverfahren bearbeitet, also Gerichtsverfahren, die im Zusammenhang mit der Durchsetzung von bestimmten Geldforderungen durchgeführt werden. Maßgeblich ist, dass das amtliche Mahnverfahren die Vollstreckung einer Forderung ohne Klageerhebung und ohne ein Urteil ermöglicht. Grundsätzlich werden Mahnverfahren vor den Amtsgerichten verhandelt – zum Zwecke der schnelleren Erledigung kann die Bearbeitung auch durch ein Zentrales Mahngericht bzw. ein Gemeinsames Mahngericht erfolgen, wobei sich die Zuständigkeit eines Mahngerichts auch über mehrere Bundesländer hinweg erstrecken kann.