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Nachlassgericht - Häufige Fragen

Was versteht man unter der gesetzlichen Erbfolge?

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Die gesetzliche Erbfolge hat die Aufgabe, den Erhalt des Vermögens vom Erblasser zu regeln. Auch in dem Fall, dass mehrere Personen erben, werden die Erbanteile innerhalb der Erbengemeinschaft geregelt. Die gesetzliche Erbfolge tritt normalerweise dann in Kraft, wenn der Verstorbene weder Testament noch Erbvertrag hinterlassen hat. Im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge unterscheidet man im Wesentlichen zwischen dem Ehegattenerbrecht und dem Verwandtenerbrecht. Das Ehegattenerbrecht beruft sich vor allem darauf, ob erbberechtigte Kinder aus der Ehe hervorgegangen sind, sowie nach Güterstand des Ehegatten (Zugewinnungsgemeinschaft/ Gütergemeinschaft). Im Rahmen des Verwandtenerbrechtes wird mittels gesetzlicher Erbfolge der Kreis der Verwandten nach unterschiedlichen Erbenordnungen differenziert. Beispielsweise sind direkte Abkömmlinge des Erblassers Erben erster Ordnung, während beispielsweise die Urgroßeltern und ihre Abkömmlinge in die vierte Erbenordnung fallen.

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