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Man versteht unter öffentlichen Waagen diejenigen geeichten Waagen, mit denen das Wägegut Dritter gewogen wird. Öffentlich ist die Waage dadurch, dass in angemessener Weise der Zutritt für jedermann gewährleistet wird. Des Weiteren ist die öffentliche Wägeeinrichtung in angemessener Weise zu unterhalten. Man muss durch Kennzeichnung der Waage ablesen können, wie der Wägebereich der öffentlichen Waage anzusetzen ist. Dementsprechend dürfen nur Dinge gewogen werden, die sich innerhalb des Wägebereichs befinden. Die Waage ist im Allgemeinen nur durch das Betriebspersonal zu bedienen.