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Ordnungsamt - Häufige Fragen

Abschleppen von Fahrzeugen – welche Behörde wird hier in der Regel tätig?

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In den meisten deutschen Städten und Gemeinden wird das Abschleppen von Fahrzeugen über das Ordnungsamt koordiniert. Die Behörde ergreift bei Falschparkern entsprechende Maßnahmen, die von Verwarnungsgeldern bis hin zu Verwaltungsgebühren und Abschleppgebühren reichen können. Diesbezügliche Anfragen, z.B. zu Kostenbescheiden, Bußgeldbescheiden etc. bearbeitet das Ordnungsamt bei entsprechender Zuständigkeit. 

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