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Ordnungsamt - Häufige Fragen

An wen wende ich mich, wenn ich mit Haus- und Nachbarschaftslärm zu tun habe?

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Die Situation betrifft gerade in urbanen Gebieten viele Menschen: Der Nachbar ist laut, der Geräuschpegel unzumutbar. Wenn dies der Fall ist, stellt sich die Frage nach der zuständigen Behörde. Hilft kein klärendes Gespräch mit den betreffenden Nachbarn, so kann natürlich eine Beschwerde beim zuständigen Ordnungsamt oder der Polizei erfolgen. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, sich bei der zuständigen Behörde über den Sachverhalt auszutauschen und eine Beratung zu erhalten.

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