ortsdienst.de bietet:

Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!


alle Ämter und Behörden in Ihrem Ort
regionale und saisonale Events/Veranstaltungen
Kleinanzeigen, Tickets, Hotels, Verbraucherzentrale
Topaktuelle Listung von TÜV, DEKRA, Zulassungsstelle
neueste Trends: Biobauern und Biohöfe in Ihrer Umgebung

Das Branchenbuch ortsdienst.de ist jetzt auch über Facebook zu erreichen!

Ordnungsamt - Häufige Fragen

Große Hunde sollen mit Maulkorb herumgeführt werden. Wie kriege ich heraus, ob ich einen „großen Hund“ habe?

Achtung! Hinweise beachten:
Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst... weiterlesen

Ein Hund gilt in der Regel (Ausnahmen sind möglich) als „groß“, wenn er im ausgewachsenen Zustand ein Gewicht von mindestens 20 kg hat, eine Schulterhöhe von mindestens 40 cm besitzt und nicht als gefährlicher Hund eingestuft ist. Während dementsprechend Rassen wie Labradore, Bobtails, Schäferhunde oder auch Rottweiler als große Hunde gelten, sind Rassen wie Yorkshire Terrier, Dackel, Basset und ähnliches keine großen Hunde. In Einzelfällen und bei weiteren Fragen können Informationsmöglichkeiten durch den Tierarzt oder durch das Ordnungsamt genutzt werden.

Antwort bewerten:
(76)

Dazu passende Fragen:

21 - 40 von 94
Kostenloser Branchenbucheintrag
 
über 500.000 Einträge im Verzeichnis
dank besserer Platzierung endlich gefunden werden!
eigene Firmen­präsentation gestalten
Basiseintrag kostenlos!
Jetzt kostenfrei registrieren