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Ordnungsamt - Häufige Fragen

Ich habe eine Frage zu Imbissständen. Welche Behörde hilft weiter?

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Genauso wie Cafés, Eckkneipen, Landgasthöfe oder Gaststätten fallen auch Imbissbuden bzw. Imbissstände in der Regel in den Zuständigkeitsbereich des Ordnungsamtes. Wenn man also als Betreiber ein Anliegen hat – z.B. zu Sperrzeiten, Feiertagsregelungen oder zur Gaststättenerlaubnis etc.- kann man sich an die Mitarbeiter der Behörde wenden. Fragen im Zusammenhang mit der Lebensmittelüberwachung, Beschwerden zu hygienischen Mängeln etc. nehmen in der Regel ebenfalls die Ordnungsämter entgegen, in einigen Regionen können hierfür auch die Veterinärämter oder Gesundheitsämter zuständig sein.    

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