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In vielen Bundesländern existieren Landeshundegesetze, die die gesetzlichen Rahmenbedingungen für das Halten von Hunden vorgeben, Pflichten von Hundehaltern definieren bzw. auch Ausführungen zu Hunderassen machen. Da das Ordnungsamt in der Regel für die Einhaltung dieser Richtlinien zuständig ist, kann die Behörde – bei Vorliegen der entsprechenden Zuständigkeit – auch Anfragen und Anliegen rund um das Landeshundegesetz bearbeiten.