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Ordnungsamt - Häufige Fragen

Welche Behörde kümmert sich um Parkverstöße?

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Wer in Städten oder Gemeinden sein Fahrzeug falsch parkt, muss neben einem Bußgeldbescheid bzw. entsprechenden Verwarngeldern auch mit dem Abschleppen des Vehikels rechnen. In der Regel sind hierfür die jeweiligen Ordnungsämter (z.B. die Abteilung Verkehrsüberwachung) zuständig, sodass man sich mit diesbezüglichen Anliegen – z.B. zu Kostenbescheiden, Verwarnungsgeldern, Abschleppkosten etc. – an diese Behörde wenden kann.   

Übrigens: In vielen Regionen Deutschlands führt das Ordnungsamt eine eigenständige Abteilung mit der Bezeichnung „Bußgeldstelle“ – hierhin kann man sich in Bezug auf schriftliche Verwarnungen, Verwarngelder oder Einsprüche wenden. 

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