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Seit einigen Jahren bestehen im Zusammenhang mit dem Nichtraucherschutz strenge gesetzliche Vorschriften und Richtlinien, was das Rauchen in gastronomischen Einrichtungen bzw. Gaststätten angeht. Für die Einhaltung dieser Bestimmungen trägt in der Regel das Ordnungsamt Sorge, das mit entsprechenden Stichproben in den Gaststätten, Restaurants und Kneipen der Städte und Gemeinden Kontrollen durchführt bzw. diesbezüglichen Beschwerden nachgeht.