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Rentenversicherung - Häufige Fragen

Ich habe keine Ahnung, wie sich meine Rente bemisst. Welche Behörde kann helfen?

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Im Regelfall ergibt sich der Rentenanspruch aus den gezahlten Pflichtbeiträgen eines Versicherten. Wer eine Ausbildung absolviert, als Arbeitnehmer beschäftigt ist, Wehr- oder Zivildienst geleistet hat, oder einen Pflegebedürftigen betreut hat – erwirbt in diesen Beitragszeiten einen Rentenanspruch. Die Deutsche Rentenversicherung Bund führt für jeden Versicherten ein so genanntes Rentenkonto, aus dem dann später die konkrete Rentenzahlung errechnet wird. 

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