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Rentenversicherung - Häufige Fragen

Kann ich meine geänderte Adresse per Email oder Telefon an die Deutsche Rentenversicherung übermitteln?

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Da es sich bei den Adressangaben des Versicherten um sehr wichtige, personenbezogene Angaben handelt, kann die Angabe zur Adressänderung nicht einfach per Email oder fernmündlich kundgetan werden. Hierfür ist eine Unterschrift vonnöten. Aus diesem Grunde ist die Änderung der Anschrift schriftlich in Form eines Briefes oder eines Faxes an die Deutsche Rentenversicherung zu übermitteln. Wichtig ist, dass man in dem Schriftstück nicht nur den Adressangaben und den eigenen Namen nennt, sondern auch die Versicherungsnummer angibt.

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