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Rentenversicherung - Häufige Fragen

Was bedeutet Rentensplitting?

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Das Rentensplitting stammt aus dem Bereich der Renten für Hinterbliebene im Rahmen der Ehe oder der eingetragenen Lebenspartnerschaft. So können Ehegatten zwischen dem Rentensplitting unter Ehegatten sowie der Hinterbliebenenrente wählen. Das Rentensplitting bietet die Möglichkeit, dass die Ehegatten gemeinsam ihre während der Ehe erworbenen Rentenansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung aufteilen. Über die genauen Voraussetzungen zur Durchführung des Rentensplittings kann man sich bei den Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung informieren.

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