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Rundfunk - Häufige Fragen

Ich habe ein Auto. Muss ich Rundfunkgebühren zahlen?

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Grundsätzlich handelt es sich auch bei Autoradios um gebührenpflichtige Geräte, für die dementsprechend Rundfunkgebühren zu zahlen sind. Unter Umständen – wenn das Fahrzeug nur privat genutzt wird und bereits ein Rundfunkgerät über den Haushalt angemeldet wurde – kann das Autoradio als gebührenfreies Zweitgerät gelten. Im Zweifel kann man sich über die genauen Bestimmungen bei der GEZ erkundigen, damit man in jedem Fall der Anmelde- und Gebührenpflicht nachkommt.

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