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Regelmäßig ist das Schulamt bzw. die Schulbehörde auch für unterrichtsergänzende bzw. unterrichtsbegleitende Aktivitäten zuständig, etwa im Hinblick auf die Lernmittelzuteilung sowie die Beförderung von Schülerinnen und Schülern zu entsprechenden Veranstaltungen. Die Behörde stellt hier u.a. sicher, dass alle Beteiligten an den jeweiligen Angeboten teilnehmen können.