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In der Regel fallen Schulsanierungen in den Zuständigkeitsbereich des Schulamtes. Die Schulbehörden kümmern sich im Allgemeinen auch um die Instandhaltung und die Sanierung von Schulanlagen. Hiermit sind einerseits natürlich bauliche Maßnahmen am Schulgebäude selbst gemeint. Andererseits sind entsprechende Maßnahmen an Schulsportstätten und Schulhöfen Bestandteil von Schulsanierungen. Bei Fragen zu einzelnen, durchgeführten Schulsanierungen kann man sich normalerweise an das zuständige Schulamt wenden.