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Sozialamt - Häufige Fragen

Wer kann Sozialhilfe beantragen?

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Die Sozialleistung kann von denjenigen Personen in Anspruch genommen werden, die als nicht erwerbsfähig gelten. Dies betrifft beispielsweise Schüler und Minderjährige. Des Weiteren ist es möglich, bei verminderter Erwerbsfähigkeit Sozialleistungen zu beziehen. Schließlich können auch Menschen im Vorruhestand, die mit einer sehr geringen Rente auskommen müssen, Sozialhilfe beantragen. Für Informationen zu den Voraussetzungen für den Bezug von Sozialhilfe stehen die Sachbearbeiter der Behörde telefonisch oder persönlich zur Verfügung.

Sozialleistungen können z.B. sein:

  • Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Grundsicherung im Alter
  • Grundsicherung bei Erwerbsminderung
  • Hilfen zur Gesundheit
  • Eingliederungshilfe
  • Hilfe zur Pflege
  • Hilfe zur Überwingung sozialer Schwierigkeiten
  • Sonstige Hilfen (z.B.Blindengeld)

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