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Sozialamt - Häufige Fragen

Wo kann ich mich über Hilfen zum Lebensunterhalt beraten lassen?

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Hierfür ist das Sozialamt des jeweiligen Wohnorts zuständig.  

Wer seinen Lebensunterhalt nicht aus dem eigenen Einkommen oder dem eigenen Vermögen bestreiten kann, für den kommt unter Umständen die Beantragung der Hilfe zum Lebensunterhalt in Betracht. Die Sozialleistung beinhaltet regelmäßig:  

  • Einen festen Regelsatz zur Grundsicherung 
  • Kosten für eine angemessene Wohnung 
  • Kranken- und Pflegeversicherungsbeträge 
  • Einmalige Leistungen (z.B. Erstausstattung Wohnung)   


Auskünfte zur Beantragung, zur Höhe und Dauer der Zahlung sowie Allgemeines zur Hilfe zum Lebensunterhalt erteilt das zuständige Sozialamt. 

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