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Sozialgericht - Häufige Fragen

Ist das Sozialgericht bei Streitigkeiten mit Versicherungen zuständig?

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Ja, teilweise fallen Angelegenheiten, welche Versicherungen betreffen, in den Zuständigkeitsbereich des Sozialgerichtes. Allerdings ist die Zuständigkeit hier von der Art der Versicherung abhängig. So befasst sich das Sozialgericht in der Regel mit Sozialversicherungsangelegenheiten. Des Weiteren werden häufig Streitigkeiten zwischen Krankenkassen und Psychotherapeuten, Vertragsärzten und Vertragszahnärzten sowie deren Kammern vor dem Sozialgericht ausgetragen. Insofern ist das Sozialgericht insbesondere mit Angelegenheiten zur Sozialversicherung und im Speziellen zu Krankenkassen betraut.

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