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Sozialgericht - Häufige Fragen

Wofür ist das Sozialgericht zuständig?

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Das Sozialgericht stellt die erste Instanz der deutschen Sozialgerichtsbarkeit dar, insofern wird seine Zuständigkeit entsprechend dem Sozialgerichtsgesetz festgelegt. Insbesondere befassen sich Sozialgerichte mit Entscheidungen in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten. Darunter fallen unter anderem Angelegenheiten, welche die Sozialversicherung, die Grundsicherung für Arbeitsuchende  oder soziale Entschädigungen betreffen. Darüber hinaus ist das Sozialgericht für Sozialhilfestreitigkeiten und Angelegenheiten des Asylbewerberrechts zuständig. Nicht zuletzt nimmt das Sozialgericht Feststellungen entsprechend dem Sozialgesetzbuchs vor, etwa zu Behinderungen etc. 

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