ortsdienst.de bietet:

Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!


alle Ämter und Behörden in Ihrem Ort
regionale und saisonale Events/Veranstaltungen
Kleinanzeigen, Tickets, Hotels, Verbraucherzentrale
Topaktuelle Listung von TÜV, DEKRA, Zulassungsstelle
neueste Trends: Biobauern und Biohöfe in Ihrer Umgebung

Das Branchenbuch ortsdienst.de ist jetzt auch über Facebook zu erreichen!

Sportamt - Häufige Fragen

Welche Nutzungsarten werden im Antrag zur Sportstättennutzung unterschieden?

Achtung! Hinweise beachten:
Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst... weiterlesen

Normalerweise wird zwischen der laufenden und der einmaligen Nutzung einer Sportstätte unterschieden. Die laufende Nutzung beschreibt ein regelmäßig stattfindendes Training, während die einmalige Nutzung eher auf eine Veranstaltung an einem bestimmten Termin abzielt. Bei der Antragstellung der laufenden Nutzung sind genaue Angaben über die Wochentage mit Uhrzeiten sowie genaue Angaben zur Teilnehmergruppe und zur Sportart zu machen. Die Beantragung der einmaligen Nutzung ist ähnlich gestaltet, nur dass hier das genaue Datum nebst Uhrzeiten der Sportanlagennutzung sowie die genaue Charakteristik der Veranstaltung erforderlich sind.

Antwort bewerten:
(0)

Dazu passende Fragen:

81 - 94 von 94
Kostenloser Branchenbucheintrag
 
über 500.000 Einträge im Verzeichnis
dank besserer Platzierung endlich gefunden werden!
eigene Firmen­präsentation gestalten
Basiseintrag kostenlos!
Jetzt kostenfrei registrieren