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Um Staatsanwalt zu werden, muss man zunächst das Studium der Rechtswissenschaften aufnehmen. Das erste Staatsexamen in Jura ist erfolgreich zu absolvieren. Das zweite Staatsexamen umfasst das juristische Referendariat, welches ebenso erfolgreich zu absolvieren ist. Daraufhin ist in der Regel die Tätigkeit als Richter auf Probe notwendig. Sodann muss man in den Beamtenstatus aufgenommen werden und dementsprechend eine Eignungsprüfung bestehen.