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Stadtkasse - Häufige Fragen

Ich habe das Bußgeld überwiesen und trotzdem eine Mahnung erhalten. Was kann ich tun?

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Die Zahlungsmethode per Überweisung ist weit verbreitet. Insbesondere für Forderungen von Seiten der Stadtverwaltung, die unregelmäßig erhoben werden (z. B. Bußgeld), ist die Überweisung die gängige Zahlungsmethode. Hingegen bietet sich für regelmäßige Forderungen (z. B. Hundesteuer, Grundsteuer) meist das Lastschriftverfahren an, damit die termingerechte Zahlung gewährleistet ist. Sollte man einen fälligen Betrag überwiesen haben und dennoch eine Mahnung erhalten, dann kann man Folgendes tun: Zunächst kann man das Datum des Geldausgangs mit dem Mahnungsdatum vergleichen. Möglicherweise ist der Geldeingang inzwischen verbucht worden. Man kann darüber hinaus die Richtigkeit der Angaben (u. a. IBAN, Kassenzeichen, Rechnungsnummer) auf dem Überweisungsträger überprüfen. Bei Unsicherheiten kann man sich normalerweise an die Kassenverwaltung wenden.

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