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Als Teil der kommunalen Finanzverwaltung kümmert sich die Stadtkasse in der Regel um die Zahlungsbuchhaltung, den Zahlungsverkehr und die Überwachung von offenen Forderungen. Im Rahmen der kommunalen Steuererhebung (z. B. Grundsteuer, Gewerbesteuer, Hundesteuer) kann die Stadtkasse darüber hinaus die Steuerzahlungen entgegennehmen. In diesem Zusammenhang ist es vielerorts möglich, die Anmeldung/ Abmeldung zur Hundesteuer und Vergnügungssteuer bei der Stadtkasse vorzunehmen. Normalerweise wird von der Kassenverwaltung auch die Ausstellung von Steuerbescheiden übernommen.