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Stadtkasse - Häufige Fragen

Kann man bei der Stadtkasse eine Betreuungskostenbescheinigung erhalten?

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Die Betreuungskostenbescheinigung soll normalerweise Aufschluss darüber geben, welche Höhe die gezahlten Betreuungskosten (z. B. Kitagebühren) an die Stadtverwaltung haben. Meist wird diese Bescheinigung beim Anfertigen der Einkommenssteuererklärung benötigt. Vielerorts ist die Stadtkasse als Überwachungsbehörde des Zahlungsverkehrs der richtige Ansprechpartner für das Ausstellen einer Betreuungskostenbescheinigung. Viele Kommunen bieten auf ihren Websites entsprechende Antragsformulare zur Betreuungskostenbescheinigung. Über die genaue Zuständigkeit der Amtsverwaltung sowie etwaige Gebühren kann man sich im Allgemeinen bei der Stadtkasse informieren.

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Dazu passende Fragen:

Warum gibt es die zentrale Behördenrufnummer 115?

Die neue einheitliche Behördenrufnummer soll die Fragen von BürgerInnen auf standardisierte und übergreifende Weise beantworten. Am 24. März 2009 startete das Pilotprojekt der zentralen Behördenrufnummer 115 in vielen Modellregionen Deutschlands. Sowohl regionale Behörden als auch Bundesbehörden nehmen daran teil. Beim Anruf der Behördenrufnummer kann man sich über Leistungen aus dem gesamten Dienstleistungskatalog der Kommune informieren: Personalausweis beantragen, Kraftfahrzeug anmelden bzw. ummelden, Reisepass beantragen, Wohnsitz ummelden, Eheschließung anmelden, Führungszeugnis beantragen, Gewerbe anmelden uvm. Der Anruf bei der einheitlichen Behördenrufnummer 115 kostet durchschnittlich 7-14 Cent/ Minute aus dem deutschen Festnetz (Angaben ohne Gewähr).

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