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Die Betreuungskostenbescheinigung soll normalerweise Aufschluss darüber geben, welche Höhe die gezahlten Betreuungskosten (z. B. Kitagebühren) an die Stadtverwaltung haben. Meist wird diese Bescheinigung beim Anfertigen der Einkommenssteuererklärung benötigt. Vielerorts ist die Stadtkasse als Überwachungsbehörde des Zahlungsverkehrs der richtige Ansprechpartner für das Ausstellen einer Betreuungskostenbescheinigung. Viele Kommunen bieten auf ihren Websites entsprechende Antragsformulare zur Betreuungskostenbescheinigung. Über die genaue Zuständigkeit der Amtsverwaltung sowie etwaige Gebühren kann man sich im Allgemeinen bei der Stadtkasse informieren.