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Stadtkasse - Häufige Fragen

Kann man bei der Stadtkasse eine Stundung beantragen?

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Im Allgemeinen versteht man unter der Stundung eine (teilweise) Aufschiebung von Fälligkeiten, welche der Schuldner zu begleichen hat. Sollten diese Fälligkeiten bei der Ortsverwaltung bestehen (z. B. Gebühren, Steuern, Beiträge), dann kann bei einer nicht vorgenommenen Zahlung an die Stadt normalerweise ein Mahnverfahren von der Kommunalverwaltung eingeleitet werden. Im Rahmen eines Vollstreckungsverfahrens kann wiederum die Stundung oder Ratenzahlung in Betracht gezogen werden. Diese ist im Allgemeinen bei der Stadtkasse/ Kassenverwaltung vom Schuldner zu beantragen. Ob mit der jeweiligen Kommunalverwaltung eine Stundung oder Ratenzahlung vereinbart werden kann, ist im Regelfall detailliert mit der zuständigen Kasse zu klären.

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