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Stadtkasse - Häufige Fragen

Lohnt sich das Lastschriftverfahren bei einmaligen Gebührenbescheiden von der Stadtkasse?

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Die Möglichkeit des SEPA-Lastschriftmandats wird von vielen Kassenverwaltungen im gesamtdeutschen Raum geboten. Als grundlegende Vorteile der Einzugsermächtigung werden unter anderem die bequeme und zuverlässige Entrichtung der anfallenden Gebühren und die Verminderung von Fehlüberweisungen angeführt. Die meisten Kommunalkassen bieten jedoch die Teilnahme am Lastschriftverfahren ausschließlich für regelmäßig wiederkehrende Forderungen von Seiten der Finanzverwaltung. Beispielsweise sind die Grundsteuer, die Gewerbesteuer, die Hundesteuer oder auch Straßenreinigungsgebühren als wiederkehrende Forderungen zu benennen. Einmalige Gebührenforderungen (z. B. Erschließungsbeitrag) sind normalerweise per Überweisung durch den Bürger zu begleichen.

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