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Stadtkasse - Häufige Fragen

Muss ich der Stadtkasse meine geänderte Bankverbindung mitteilen?

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Die Kontodaten des Bürgers sind normalerweise dann für die Stadtkasse relevant, wenn man die Kassenverwaltung zum Lastschriftverfahren ermächtigt hat. Eine solche Einzugsermächtigung kann normalerweise nur für ein bestimmtes Kassenzeichen erfolgen, sodass regelmäßige Forderungen (z. B. Hundesteuer, Grundsteuer, Straßenreinigungsgebühren) über das SEPA-Lastschriftverfahren beglichen werden können. In solchen Fällen ist im Allgemeinen die Bankverbindung des Bürgers sehr wichtig, damit das Lastschriftverfahren reibungslos funktioniert. Sollte man der Stadtkasse eine Einzugsermächtigung erteilt haben, dann ist es anzuraten, ebenfalls eine Änderung der Bankverbindung mitzuteilen.

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