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Stadtkasse - Häufige Fragen

Muss man das Kassenzeichen/ die Personenkontonummer auch bei Scheck-Zahlung angeben?

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Vielerorts ist es gängig, dass man den Zahlungsaufforderungen der Stadtkasse durch Überweisung, Lastschriftverfahren oder Scheck-Zahlung nachkommt. Die Barkasse ist jedoch nicht überall vorzufinden. Grundsätzlich gilt, dass man bei allen Einzahlungen bei der Stadtkasse die Personenkontonummer bzw. das Kassenzeichen angeben sollte. Nur damit ist gewährleistet, dass die Zahlung korrekt zugeordnet werden kann. Demnach sollte man sowohl bei Überweisungen als auch bei der Zahlungsweise per Scheck die Personenkontonummer/ das Kassenzeichen angeben.

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