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Die Einzugsermächtigung zu erteilen, gilt neben der Überweisung und dem Scheck als gängige Methode, Zahlungen an die jeweilige Kommunalverwaltung vorzunehmen. Nicht wenige Bürger nutzen für die Begleichung von Forderungen (z. B. Abwassergebühren, Grundsteuer, Hundesteuer) der Stadtkasse das Lastschriftverfahren. Für das Lastschriftverfahren muss der Bürger grundsätzlich eine entsprechende Einzugsermächtigung an die Stadtverwaltung erteilen. Eine solche Abbuchungsermächtigung ist in der Regel schriftlich vorzulegen. Die meisten Stadt- und Gemeindekassen bieten entsprechende Formulare/ Anträge für die Einzugsermächtigung als Downloads auf ihren Websites an. Bei Fragen zur Einzugsermächtigung und zum Lastschriftverfahren kann man sich an die zuständige Kassenverwaltung wenden.