| Was bedeutet Einnahmebuchhaltung und welche Behörde ist hier zuständig?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Die Verbuchung von Einnahmen im Rahmen der allgemeinen Finanzverwaltung obliegt regelmäßig der jeweiligen Stadt- oder Gemeindekasse. Im Zuge der Einnahmebuchhaltung werden normalerweise die Zahlungseingänge bei der Kommunalverwaltung als Einnahmen verbucht und somit die Gutschriften auf den städtischen/ kommunalen Konten registriert. Jene zu verbuchenden Einnahmen stammen regelmäßig aus Steuern und Grundbesitzabgaben sowie weiteren Gebühren. Somit werden beispielsweise Zahlungen der Gewerbesteuer, der Abfallbeseitigungs- und Straßenreinigungsgebühren oder der Hundesteuer als Einnahmen verbucht. Für regelmäßige Zahlungen eines Bürgers an die Kommunalverwaltung wird gern auch das Lastschriftverfahren genutzt. Man kann sich über Details bei der Kassenverwaltung informieren.