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Stadtkasse - Häufige Fragen

Was bedeutet Einnahmebuchhaltung und welche Behörde ist hier zuständig?

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Die Verbuchung von Einnahmen im Rahmen der allgemeinen Finanzverwaltung obliegt regelmäßig der jeweiligen Stadt- oder Gemeindekasse. Im Zuge der Einnahmebuchhaltung werden normalerweise die Zahlungseingänge bei der Kommunalverwaltung als Einnahmen verbucht und somit die Gutschriften auf den städtischen/ kommunalen Konten registriert. Jene zu verbuchenden Einnahmen stammen regelmäßig aus Steuern und Grundbesitzabgaben sowie weiteren Gebühren. Somit werden beispielsweise Zahlungen der Gewerbesteuer, der Abfallbeseitigungs- und Straßenreinigungsgebühren oder der Hundesteuer als Einnahmen verbucht. Für regelmäßige Zahlungen eines Bürgers an die Kommunalverwaltung wird gern auch das Lastschriftverfahren genutzt. Man kann sich über Details bei der Kassenverwaltung informieren.

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