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Die Gemeindekassenverordnung besteht normalerweise auf Bundeslandebene, insofern hat jedes Bundesland eine eigene Gemeindekassenverordnung. Ausnahmen bilden lediglich Berlin, Bremen und Hamburg. Da die Gemeindekassenverordnung natürlich länderabhängig variieren können, kann an dieser Stelle nur allgemein der Inhalt beschrieben werden. In der Regel definiert die Gemeindekassenverordnung allgemein die Aufgaben der örtlichen Kassenverwaltungen, ebenso wie sie auf Zahlungsanordnungen und den allgemeinen Zahlungsverkehr eingeht. Darüber hinaus gibt es regelmäßig Festlegungen zur Verwaltung der Kassenmittel und Wertgegenstände sowie zum Rechnungswesen. Im Regelfall kann man sich neben den Internetquellen der Bundesländer auch bei den Gemeindekassen selbst zur bestehenden Gemeindekassenverordnung informieren.