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Stadtkasse - Häufige Fragen

Wie kann man eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung bei der Stadtkasse beantragen?

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Unter einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung versteht man im Allgemeinen eine Erklärung von Seiten der Kommunalverwaltung oder dem Finanzamt darüber, ob steuerliche Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt bestehen oder ob es in der Vergangenheit diesbezügliche Verfahren gegeben hat. Meist ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung als Nachweis beim Beantragen einer Gaststättenkonzession oder bei der Erteilung öffentlicher Aufträge vorzulegen. Vielerorts kann man die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung persönlich oder schriftlich beantragen. Es ist anzuraten, sich vorab telefonisch bei der zuständigen Stadtkasse über Antragsformalitäten zu informieren. Auf diesem Wege kann man auch etwaige Gebühren oder erforderliche Nachweise erfragen.

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Die neue einheitliche Behördenrufnummer soll die Fragen von BürgerInnen auf standardisierte und übergreifende Weise beantworten. Am 24. März 2009 startete das Pilotprojekt der zentralen Behördenrufnummer 115 in vielen Modellregionen Deutschlands. Sowohl regionale Behörden als auch Bundesbehörden nehmen daran teil. Beim Anruf der Behördenrufnummer kann man sich über Leistungen aus dem gesamten Dienstleistungskatalog der Kommune informieren: Personalausweis beantragen, Kraftfahrzeug anmelden bzw. ummelden, Reisepass beantragen, Wohnsitz ummelden, Eheschließung anmelden, Führungszeugnis beantragen, Gewerbe anmelden uvm. Der Anruf bei der einheitlichen Behördenrufnummer 115 kostet durchschnittlich 7-14 Cent/ Minute aus dem deutschen Festnetz (Angaben ohne Gewähr).

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