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Stadtkasse - Häufige Fragen

Wohin muss man das Bußgeld bezahlen?

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Bußgelder werden vielerorts dann erhoben, wenn man eine Ordnungswidrigkeit im ruhenden oder fließenden Verkehr begeht. Beispielsweise kann Falschparken ein Grund für die Erhebung eines Bußgeldes sein. Der Bußgeldbescheid gibt im Allgemeinen Auskunft über die Höhe der Forderung sowie die Zahlungsmodalitäten. In der Regel kümmert sich die zuständige Gemeinde- oder Stadtkasse um den Zahlungsverkehr der Kommune, sodass hier auch die Einzahlung des Bußgeldes erfolgt. Gängig ist die Zahlungsmethode durch Überweisung. Die Kontoverbindung der Stadt ist meist auf dem Bußgeldbescheid vermerkt. Einige Städte bieten auch die Möglichkeit der Bareinzahlung an. Auch dazu findet man Informationen auf dem Bußgeldbescheid, sodass dieser Auskunft darüber gibt, wohin genau man das Bußgeld bezahlen sollte.

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Dazu passende Fragen:

Warum gibt es die zentrale Behördenrufnummer 115?

Die neue einheitliche Behördenrufnummer soll die Fragen von BürgerInnen auf standardisierte und übergreifende Weise beantworten. Am 24. März 2009 startete das Pilotprojekt der zentralen Behördenrufnummer 115 in vielen Modellregionen Deutschlands. Sowohl regionale Behörden als auch Bundesbehörden nehmen daran teil. Beim Anruf der Behördenrufnummer kann man sich über Leistungen aus dem gesamten Dienstleistungskatalog der Kommune informieren: Personalausweis beantragen, Kraftfahrzeug anmelden bzw. ummelden, Reisepass beantragen, Wohnsitz ummelden, Eheschließung anmelden, Führungszeugnis beantragen, Gewerbe anmelden uvm. Der Anruf bei der einheitlichen Behördenrufnummer 115 kostet durchschnittlich 7-14 Cent/ Minute aus dem deutschen Festnetz (Angaben ohne Gewähr).

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