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Standesamt - Häufige Fragen

Ich möchte mein Neugeborenes anmelden. An wen muss ich mich wenden?

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Für Geburten bzw. die Anzeige von Geburten ist in Deutschland das jeweilige Standesamt zuständig. Damit eine Eintragung im Geburtenregister erfolgen kann, muss die Geburt des Neugeborenen vor dem Standesamt entsprechend angezeigt werden. Über die beizubringenden Dokumente (z.B. Eheurkunde, Sorgerechtserklärung, Geburtsurkunden der Eltern) kann man sich im Vorfeld bei der Behörde erkundigen. 

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