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Standesamt - Häufige Fragen

Wozu dient die Abstammungsurkunde?

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Die Abstammungsurkunde war bis Ende 2008 im Standesamtswesen noch eine gängige Personenstandsurkunde. Mit der Durchsetzung des Personenstandsrechtsreformgesetzes wurde die Abstammungsurkunde allerdings abgeschafft. Wie bereits aus dem Namen hervorgeht, handelte es sich bei der Abstammungsurkunde um ein Dokument, welches die Abstammung dokumentierte. Somit waren aus der Abstammungsurkunde die Namen der leiblichen Eltern ablesbar. Insbesondere bei der beabsichtigten Eheschließung beim Standesamt war bis 2008 die Abstammungsurkunde vorzulegen.

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