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Straßenmeisterei - Häufige Fragen

Kann man sich bei Schäden an den Gemeindestraßen an die Straßenmeisterei wenden?

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Die regionalen Zuständigkeiten der Straßenmeistereien variieren. Vielerorts sind die Straßenmeistereien für Bundes- und Kreisstraßen außerhalb von Ortschaften zuständig. Hingegen befassen sich in der Regel die Bauhöfe bzw. Tiefbauämter der Stadt- und Gemeindeverwaltungen mit der Instandhaltung von öffentlichen Verkehrswegen, welche sich innerhalb des Stadtgebiets bzw. des Gemeindegebiets befinden. Es kann daher sinnvoll sein, wenn man sich bezüglich Schäden an innerörtlichen Straßen zunächst an die jeweilige Behörde der Ortsverwaltung wendet.

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