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Straßenmeisterei - Häufige Fragen

Was für Straßenkategorien gibt es in Deutschland entsprechend dem Baulastträger?

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In Deutschland findet man zahlreiche Arten von Straßen, die abhängig vom Baulastträger unterschieden werden. Man unterscheidet allgemein zwischen Bundesfernstraßen, Landesstraßen, Kreisstraßen, Gemeindestraßen und sonstigen öffentlichen Straßen. So ist für Bundesfernstraßen (Bundesautobahnen und Bundesstraßen) der Bund als Baulastträger zuständig. Die Bundesfernstraßen werden allgemein durch das Bundesfernstraßengesetz geregelt. Die Baulast von Landesstraßen - in Bayern und Sachsen als Staatsstraßen bekannt - liegt beim jeweiligen Bundesland. Für die Baulast der Kreisstraßen ist wiederum der jeweilige Landkreis zuständig, während für Gemeindestraßen normalerweise die Stadt oder Gemeinde als Baulastträger fungiert. Die Baulast von sonstigen öffentlichen Straßen wie Waldwegen oder Feldwegen liegt beim Eigentümer.

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