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Straßenmeisterei - Häufige Fragen

Wer ist für den ordnungsgemäßen Betrieb von Ampelanlagen auf den Kreisstraßen bzw. Bundesstraßen zuständig?

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Im Regelfall obliegen die Inbetriebnahme, die Aufrechterhaltung des ordnungsgemäßen Betriebes sowie die Wartung von Ampelanlagen auf den Bundesstraßen und Kreisstraßen der jeweiligen Straßenmeisterei. Insofern kann man sich bei Fragen oder Anmerkungen zum Betrieb der Ampelanlagen normalerweise an die zuständige Straßenmeisterei bzw. den Bauhof wenden. Im Allgemeinen ist die Straßenmeisterei nicht nur für den ordnungsgemäßen Betrieb von Ampelanlagen  sondern auch für Verkehrszeichen (z. B. Straßenschilder, Leitpfosten, Markierungen) zuständig.

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