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Straßenverkehrsamt - Häufige Fragen

Befassen sich Straßenverkehrsämter mit dem Zulassungswesen?

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Dies ist regional unterschiedlich geregelt. Eher selten findet man die behördliche Aufgabenverteilung aber in der Form, dass das Zulassungswesen direkt dem Straßenverkehrsamt obliegt. Vielerorts sind die Zulassungsstellen den jeweiligen Straßenverkehrsbehörden untergeordnet, sodass das Straßenverkehrsamt hier lediglich als Aufsichtsbehörde fungiert. In einigen Orten und Kreisverwaltungen sind die KFZ-Zulassungsstellen allerdings nicht einer Verkehrsbehörde zugeordnet, sondern als eigener, gleichwertiger Teil in der Behördenverwaltung zu verstehen. Dementsprechend kann für Angelegenheiten, welche die Zulassung von Kraftfahrzeugen, Kennzeichen oder die Fahrzeug-Ummeldung betreffen, eher die Zulassungsstelle als das Straßenverkehrsamt der richtige Ansprechpartner sein.

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