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Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) stellt eine Maßnahme dar, welche im Allgemeinen nach dem Entzug der Fahrerlaubnis ergriffen werden kann. Wenn die Fahrerlaubnis entzogen worden ist, dann tritt zunächst normalerweise eine Sperrfrist ein. Danach kann man sich um die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis bemühen, wofür die Medizinisch-Psychologische Untersuchung durchgeführt werden muss. Die MPU-Begutachtung erfolgt in der Regel nicht bei der Straßenverkehrsbehörde selbst, sondern bei einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle. Oft wird die MPU von DEKRA-Begutachtungsstellen durchgeführt. Man kann sich beim Straßenverkehrsamt oder bei entsprechenden Prüfstellen über die Durchführungsmöglichkeiten einer Medizinisch-Psychologische Untersuchung erkundigen.