ortsdienst.de bietet:

Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!


alle Ämter und Behörden in Ihrem Ort
regionale und saisonale Events/Veranstaltungen
Kleinanzeigen, Tickets, Hotels, Verbraucherzentrale
Topaktuelle Listung von TÜV, DEKRA, Zulassungsstelle
neueste Trends: Biobauern und Biohöfe in Ihrer Umgebung

Das Branchenbuch ortsdienst.de ist jetzt auch über Facebook zu erreichen!

Straßenverkehrsamt - Häufige Fragen

Ich möchte einen Flohmarkt auf dem Marktplatz als öffentlichem Verkehrsgrund veranstalten. An welches Amt muss ich mich wenden?

Achtung! Hinweise beachten:
Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst... weiterlesen

Öffentliche Straßen, Plätze und Wege sind im Allgemeinen als öffentlicher Verkehrsgrund bekannt. Das Straßenverkehrsamt fungiert als Ordnungsbehörde für den öffentlichen Verkehrsgrund sowie den Straßenverkehr, sodass man im Allgemeinen Veranstaltungen auf Verkehrsgrund (wie zum Beispiel Fastnachtsumzüge) bei der Straßenverkehrsbehörde anmelden muss. Für das Marktwesen ist allerdings im Regelfall das Ordnungsamt zuständig. Insofern sollte das Ordnungsamt der richtige Ansprechpartner sein. Dort kann man sich über die Anmeldung und die weiteren Erfordernisse einer Marktveranstaltung informieren.

Antwort bewerten:
(0)

Dazu passende Fragen:

61 - 80 von 94
Kostenloser Branchenbucheintrag
 
über 500.000 Einträge im Verzeichnis
dank besserer Platzierung endlich gefunden werden!
eigene Firmen­präsentation gestalten
Basiseintrag kostenlos!
Jetzt kostenfrei registrieren