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Straßenverkehrsamt - Häufige Fragen

Ist eine behördliche Erlaubnis für die Arbeit als Fahrlehrer notwendig?

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Um Fahrschüler unterrichten zu können, muss man zunächst eine Fahrlehrerausbildung an einer anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte absolvieren. Doch dies allein ist im Allgemeinen noch nicht die Berechtigung, um als Fahrlehrer zu arbeiten. In der Regel werden auch anschließende Praktika und bestandene Fahrlehrerprüfungen sowie die Fahrlehrerlaubnis für die Arbeit als Fahrlehrer gefordert. Die Fahrlehrerlaubnis kann man bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde bzw. dem Straßenverkehrsamt beantragen. Für die Erteilung der Fahrlehrerlaubnis sind nicht nur die fachspezifische Ausbildung zum Fahrlehrer, sondern auch Nachweise der geistigen, persönlichen und körperlichen Eignung notwendig.

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