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Straßenverkehrsamt - Häufige Fragen

Kann man jederzeit Großraum- und Schwertransporte durchführen?

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Großraum- und Schwertransporte sind entsprechend den Vorschriften der Straßenverkehrszulassungsverordnung geregelt. Dazu zählen beispielsweise Blechsilos, Betonträger, Turbinen oder die Flügel von Windkraftanlagen. Ein Großraum- und Schwerguttransport ist im Allgemeinen von der Straßenverkehrsbehörde zu genehmigen. Nicht nur die Durchführung selbst, sondern auch der Zeitraum des Transportes wird von der zuständigen Behörde genehmigt. Oftmals sind beispielsweise Bundesautobahnen von Großraum- und Schwertransporten während der Ferienzeit ausgeschlossen. Nähere Informationen zum jeweiligen Transport und dessen Zeitrahmen kann man beim Straßenverkehrsamt erhalten, das in der Regel auch die entsprechende Ausnahmegenehmigung ausstellt.

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