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Straßenverkehrsamt - Häufige Fragen

Muss man bei der Standortverlegung seiner Fahrschule die Straßenverkehrsbehörde benachrichtigen?

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Die Straßenverkehrs- bzw. Fahrerlaubnisbehörde erteilt unter anderem Fahrschulerlaubnisse und Fahrlehrererlaubnisse. Man muss normalerweise für jeden Standort der Fahrschule eine eigene Fahrschulerlaubnis erhalten. Demnach ist auch für den Standortwechsel der Fahrschule eine Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde notwendig. Für die Verlegung des Fahrschulsitzes sind unter anderem Antragsunterlagen zur bestehenden Fahrschulerlaubnis, zu den vorgesehenen Ausbildungsklassen und zu den Unterrichtsräumen/ Lehrmitteln bereitzuhalten. Nähere Informationen kann im Allgemeinen die Fahrerlaubnisbehörde bzw. das Straßenverkehrsamt erteilen.

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