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Straßenverkehrsamt - Häufige Fragen

Muss man die Straßenverkehrsbehörde zur Aufstellung eines Krans in Kenntnis setzen?

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Wenn man öffentlichen Verkehrsraum beansprucht, ist selbstverständlich die Straßenverkehrsbehörde in Kenntnis zu setzen. Man benötigt eine Genehmigung zur Aufstellung von Gerüsten, Containern oder auch Kränen, wie auch zur Lagerung von Materialien auf öffentlichem Verkehrsgrund. Demnach ist eine Ausnahmegenehmigung im jeweiligen Fall beim Straßenverkehrsamt zu beantragen, damit dieses Verkehrshindernis angemessen gesichert werden kann. Man kann sich im Rahmen der Genehmigungsbeantragung beim Straßenverkehrsamt auch über die benötigten Verkehrszeichen bei der Behörde informieren.

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