| Was benötigt man für die Beantragung der Fahrerkarte?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Die Fahrerkarte ist im Rahmen des Fahrpersonalgesetzes zur Überwachung der Lenk- und Ruhezeiten sowie Lenkzeitunterbrechungen von Fahrern der Personenbeförderung gedacht. Normalerweise sind für die Beantragung der Fahrerkarte ein gültiges Ausweisdokument (Pass/ Personalausweis) sowie der EU-Kartenführerschein vorzulegen. Sollte man noch nicht im Besitz des neuen Kartenführerscheins sein, ist dieser normalerweise zu beantragen. Darüber hinaus ist ein den allgemeinen Richtlinien entsprechendes, biometrisches Lichtbild mitzubringen. Im Allgemeinen ist mit Gebühren bei der Beantragung der Fahrerkarte zu rechnen. Die genaue Kostenhöhe kann man telefonisch bei der zuständigen Führerscheinstelle, der KFZ-Zulassungsstelle oder dem Straßenverkehrsamt in Erfahrung bringen.