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Straßenverkehrsamt - Häufige Fragen

Welche Behörde ist mit Ausnahmegenehmigungen zum Sonntagsfahrverbot betraut?

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Vielerorts besteht an Sonntagen und Feiertagen ein Fahrverbot zwischen 0 und 22 Uhr für Großfahrzeuge wie Lastwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen oder mit Anhängern. Da die Überwachung des Sonntagsfahrverbots entsprechend der Straßenverkehrsordnung zu den ständigen Aufgaben der Straßenverkehrsbehörden zählt, sind auch entsprechende Ausnahmegenehmigungen beim Straßenverkehrsamt zu beantragen. Für die Beantragung einer solchen Ausnahmegenehmigung sind verschiedene Nachweise notwendig, die sich unter anderem mit der Dringlichkeit des Transportes oder der Transportnotwendigkeit befassen. Genauere Informationen zur Ausnahmegenehmigung beim Sonntagsfahrverbot kann man bei der zuständigen Verkehrsbehörde erhalten.

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