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Straßenverkehrsamt - Häufige Fragen

Welche Möglichkeiten der Ausnahmeregelungen gibt es vom Straßenverkehrsamt für Umzüge?

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Regional sind zwar Unterschiede möglich, doch im Allgemeinen bestehen zwei Möglichkeiten, das Straßenverkehrsamt zu Unterstützung eines Umzugsvorhabens zurate zu ziehen: Erstens kann man ein Halteverbot beantragen. Die Antragstellung erfolgt hier meist mehrere Wochen im Voraus, über die Aufstellung der entsprechenden Verkehrsbeschilderung informiert das Straßenverkehrsamt. Des Weiteren kann man eine besondere Parkgenehmigung beantragen. Diese gilt normalerweise für gesperrte Parkplätze oder nicht zu befahrende Verkehrsflächen.

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